|
Wichtige Tarifeigenschaften in der Kfz- und Autoversicherung |
|
||
|
| Wichtige Begriffe, mit denen sie im Schadensfall konfrontiert werden, finden Sie hier verständlich erklärt : Haftpflichtversicherung Der Abschuss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass bei selbstverschuldeten Schäden, Schadensersatz für die Verkehrsopfer in ausreichender Höhe sichergestellt werden kann. Beim Verstoß gegen die Versicherungspflicht macht man sich strafbar. Kaskoversicherung Im Rahmen einer Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug berücksichtigt. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer hat dabei die Möglichkeit zwischen einer Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung zu wählen. Glasschäden Glasbruchschäden (z.B. Schäden an der Windschutzscheibe durch auf der Fahrbahn liegende Teile) werden von der Teilkaskoversicherung reguliert. Ersetzt werden je nach Versicherungsunternehmen entweder alle Glasschäden oder nur die Windschutzscheibe ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung. Darauf wird in der Regel verzichtet, wenn der Glasbruchschaden ohne das Auswechseln der Scheibe behoben werden kann. Eventuell werden auch die Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraums, die durch den Glasbruchschaden entstanden ist, von der Gesellschaft übernommen. GAP-Deckung Gerade bei höherwertigen Leasingfahrzeugen empfiehlt es sich auf eine GAP-Deckung zu achten, die in einigen Kaskoversicherungen bereits eingeschlossen ist. Die GAP-Deckung übernimmt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Differenz, die sich aus den Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs und dem Ablösewert der Leasinggesellschaft ergibt. Dieser Beitrag muss ansonsten vom Versicherungsunternehmer selbst übernommen werden, wodurch es zu erheblichen finanziellen Verlusten kommen kann. Grobe Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Dazu rechnet man beispielsweise den Rotlichtverstoß oder auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Wenn auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit mit Ausnahme bestimmter Punkte, wie des Fahren unter Alkoholeinfluss nicht automatisch verzichtet wird, muss im Schadenfall damit gerechnet werden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die Kfz-Kaskoversicherung ihre Leistungen aussetzt oder zumindest erheblich einschränkt. Seit 01.01.2008 gilt jedoch das neue Versicherungsrecht, in dem festgehalten wird, dass der Grad des Verschuldens beispielsweise beim Rotlichtverstoß von der Gesellschaft individuell eingeschätzt werden kann. Mallorcapolice Unter der Mallorcapolice versteht man eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Leihwagen im europäischen Ausland, die im Schadenfall die heimatüblichen Deckungssummen gewährt. Damit bietet sie optimalen Schutz falls ein selbstverschuldeter Schaden die oft zu gering bemessene Deckungssumme des Mietwagens überschreitet. Marderbiss-Schäden Sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gegenden sind Marderbisse mittlerweile an der Tagesordnung. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen der auftretenden Schäden schützen. Im besten Falle übernimmt Ihre Versicherungsgesellschaft Schäden an allen Materialen und nicht nur direkte Verletzungen an Kabeln, Schläuchen und Leitungen und darüber hinaus noch Folgeschäden bis zu einer festgelegten Höhe. Rabattretter Nach jedem schadenfreien Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. In höheren Schadensfreiheitsklassen (ab Schadensfreiheitsklasse 25, manchmal bereits ab Schadensfreiheitsklasse 23) lohnt es sich, sich für einen Tarif mit Rabattretter zu entscheiden. Damit kann im Schadensfall verhindert werden, dass eine Rückstufung und damit eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages erfolgt. Weitere Informationen zum Rabattretter finden Sie unter www.rabattretter-autoversicherung.de. Rückstufung Verursacht ein Autofahrer einen Schaden, dessen Regulierung von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird, wird er in eine schlechtere Schadensfreiheits-Klasse zurückgestuft. Die Tarifbestimmungen geben darüber Auskunft wie viele schadenfreie Jahre eingebüßt werden. Schadenabholservice Viele Versicherungsnehmer profitieren von Tarifen mit Werkstattbindung (mehr dazu unter www.werkstattbindung.de) durch den Schadenabholservice. Wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers nach einem Kaskoschaden nicht mehr fahrtüchtig ist, übernimmt die Partnerwerkstatt der Gesellschaft zumeist kostenlos den Transport und normalerweise auch den Rücktransport. 24-Stunden-Service Schäden am Fahrzeug ereignen sich leider nicht immer zu den Geschäftszeiten des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Um auch in solchen Fällen Hilfe leisten zu können, haben einige Gesellschaften für ihre Kunden ein Notruftelefon eingerichtet. So kann dem Versicherungsnehmer schnell ein Pannendienst oder auch ein Mietfahrzeug vermittelt werden. Zusammenstoß mit Wirbeltieren Vor allem wenn man überwiegend auf Landstraßen unterwegs ist, bietet die Kaskoversicherung eine sinnvolle Absicherung im Falle einer Kollision mit Wirbeltieren. Je nach Gesellschaft und Tarif werden die Kosten für den Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe), Haarwild und Nutztieren (z.B. Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) oder allen Tieren (auch Vögel) übernommen. Schadenfreiheitsklasse Die Schadensfreiheitsklasse ergibt sich aus der Anzahl der unfallfreien Jahren und bestimmt maßgeblich die Höhe des Versicherungsbeitrags. Die Einstufung in eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse kann von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer variieren. Im Schadensfall erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse mit entsprechend niedrigerem Rabatt. Ausführlichere Informationen zur Schadenfreiheitsklasse finden Sie unter www.rabattretter-autoversicherung.de. Neupreisentschädigung Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls ersetzt die Versicherungsgesellschaft bei bestimmten Tarifen den Neupreis bei Fahrzeugen im Erstbesitz, wenn das Auto ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht hat. Die akzeptierte Altersspanne liegt dabei zwischen drei Monaten und zwei Jahren (mehr dazu unter www.neupreisentschaedigung.de). |
|
| ©2009 Aspect Online AG | Impressum |