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Wichtige Tarifeigenschaften in der Kfz- und Autoversicherung |
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| Im Schadenfall bevorzugen viele Versicherungsnehmer eine Reparatur ihres Fahrzeugs in einer Werkstatt ihres Vertrauens. Welche Vorteile bieten im Gegensatz dazu Tarife mit Werkstattbindung? Was ist die Werkstattbindung? Viele Versicherungsgesellschaften bieten verstärkt Werkstatttarife an, bei denen sich der Versicherungsnehmer bereit erklärt, sein Fahrzeug im Schadenfall in einer von der Gesellschaften festgelegten Service-Werkstatt reparieren zu lassen. Bei diesen Werkstätten handelt es sich um TÜV-geprüfte Werkstätten (z.B. DEKRA). Da sich die Versicherer untereinander in einem massiven Wettbewerbsverhältnis befinden, bietet sich so die Möglichkeit die Reparaturkosten durch Partnerverträge mit den Werkstätten zu senken und damit Kosten zu sparen. Diese Vergünstigung wirkt sich auf den Versicherungsnehmer durch geringe Beiträge aus. Mit Hilfe einer Werkstattbindung können so bis zu 20% des Versicherungsbeitrages eingespart werden. Zudem sind mit dem Abschluss einer Werkstattbindung im Schadenfall noch weitere Zusatzleistungen durch die Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft verbunden. Dabei kann es sich um vergünstigte Konditionen für den Abtransport des Fahrzeugs vom Unfallort oder bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs handeln. Mitunter wird auch die Reinigung des Wagens übernommen, wenn es durch den Unfall oder die Reparatur verschmutzt wurde. Diese zusätzlichen Serviceleistungen können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Entscheidend ist, dass in den meisten Fällen auf die Reparatur eine mehrjährige Garantie gegeben wird, die teilweise bis zu fünf Jahre beträgt. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vor Abschluss einer Werkstattbindung über die genauen Konditionen der gewünschten Versicherungsgesellschaft zu informieren. Setzt sich der Versicherungsnehmer über die Werkstattbindung hinweg, können je nach Gesellschaft unterschiedliche schwere Vertragsstrafen auf ihn zukommen. So kann die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung steigen oder eine prozentuale Beteiligung am Reparaturbeitrag eingefordert werden. Für wen ein Tarif mit Werkstattbindung interessant ist: Ein Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung lohnt sich fast immer, auch dann, wenn eine herstellergebundene Garantie des Autohändlers vorhanden ist. Die meisten Versicherungen garantieren in ihren Geschäftsbedingungen, dass ein Verlust derselben ausgeschlossen ist. Es empfiehlt sich aber sicherheitshalber - gerade bei Neufahrzeugen mit entsprechender Garantie - bei der Reparatur besonders auf den Einsatz von Original-Ersatzteilen zu achten, um so von vorne herein auszuschließen, dass es in der Folge bei gewünschter Inanspruchnahme der Herstellergarantie eventuell zu Problemen mit der Vertragswerkstatt kommt. Für wen ein Tarif mit Werkstattbindung nicht interessant ist: Ein Vertrag mit Werkstattbindung lohnt sich nicht, wenn es sich bei dem zu versichernden Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt oder das Auto fremdfinanziert ist (z.B. Autobank oder Kreditinstitut). Leasing- oder Finanzierungsverträge legen normalerweise fest, dass Wartungs- und Instandsetzungsfragen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen dürfen. Wenn man sich nun im Versicherungsvertrag verpflichtet im Falle eines Kaskoschadens eine vom Hersteller nicht autorisierte Werkstatt aufzusuchen, könnte das gegen den Leasing- oder Finanzierungsvertrag verstoßen und eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Vor Abschluss eines Tarifes mit Werkstattbindung muss daher überprüft werden, ob ihr Fahrzeug seitens des Leasinggebers bei einem Kaskoschaden in einer festgelegten Werkstatt repariert werden muss. In diesem Fall ist von einer Werkstattbindung unbedingt abzuraten. Welche Versicherungen bieten Tarife mit Werkstattbindung an: |
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